Guten Morgen,
für unsere Sparkassenfilialen wollen wir öffentlich zugängliche Defibrillatoren aufstellen.
Wie wie erfahren haben, ist es nach Medizinproduktegesetz erforderlich, sogenannte "Defibrillatorenbeauftragte" zu ernennen.
Diese Beauftragten wären soweit gefunden und sollen auch ernannt werden.
Hat jemand von euch ein Muster einer solchen Ernennungsurkunden oder kann auf Quellen verweisen, wo wir Infos diesbezüglich bekommen können.
Von besonderem Interesse wäre hierbei der genaue Umfang der für den Beauftragten durchzuführenden Tätigkeiten.
Vielen Dank!
MFG
Florian M.